Bundessozialgericht gibt Apothekerverband Recht
Verspätete Zahlung einer Krankenkasse nach ungerechtfertigter Rechnungskürzung lässt Rabattanspruch entfallen
Kassel (kat/ks). Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, freut sich über einen Erfolg für die Apothekerschaft in leidigen Retaxations-Streitigkeiten mit den gesetzlichen Krankenkassen: Das Bundessozialgericht (BSG) entschied letzte Woche, dass Apotheker einen Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Rabatte haben, wenn eine Krankenkasse eine Rechnung nicht rechtzeitig vollständig beglichen hat. Zuvor hatte die beklagte Kasse zu Unrecht die Sammelrechnung eines Rechenzentrums gekürzt. (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. März 2012, Az.: B 1 KR 14/11 R)