Klinikpackungen: Großhandel darf handeln
Der Erwerb, der Vertrieb und der Export von Klinikpackungen durch den Groß- bzw. Außenhandel verstoßen nicht gegen geltendes Apothekenrecht und sind daher wettbewerbsrechtlich zulässig. Mit dieser Begründung hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen einen Arzneimittelgroßhändler abgewiesen.(Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 3. November 2005, Az.: 3 U 29/01).