„Bis zum Sommer muss klar sein, wohin die Reise geht …“
Fragen an die sächsische Staatsministerin für Soziales, Helma Orosz
Das dm-Vertriebsmodell mit der Europa Apotheek in Venlo hat die rechtlichen Weihen des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts erhalten. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sind auch Arzneimittelabholstellen in Drogeriemärkten (und auch anderswo, sofern sie sich auf "logistische Funktionen" beschränken) vom Versandhandelsbegriff umfasst. Damit droht über das Einfallstor des im Jahre 2004 eingeführten Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln die Arzneimittelsicherheit weiter auszufransen. Nun ist der Gesetzgeber gefordert. Der Ruf nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und/oder einer Konkretisierung des arzneimittelrechtlichen Versand(handels)begriffs wird lauter. Wie reagiert die Politik? In einem DAZ-Interview äußert sich die sächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Helma Orosz (CDU). Das Gespräch führte Christian Rotta.