Renaissance der kapitalbildenden Versicherungen

(awd/az). Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen waren über Jahrzehnte der Deutschen liebstes Kind. Doch mit dem Wegfall der Steuerprivilegien zu Beginn des Jahres 2005 endete die Beliebtheit schlagartig. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft verzeichnete in den beiden vergangenen Jahren mit jeweils unter einer Million Neuverträgen bei Kapitallebensversicherungen nicht einmal mehr die Hälfte im Vergleich zum Jahr 2004. Hier standen rund 2,65 Millionen Neuverträge zu Buche – auch dank der letzten Möglichkeit zur Sicherung der komplett steuerfreien Auszahlung am Laufzeitende.
Vorteil durch Einführung der Abgeltungssteuer

Ausgerechnet die Einführung der Abgeltungssteuer lässt aufgrund einer Ausnahmeregelung für Kapitalbildende Versicherungen eine Renaissance für die Klassiker erwarten. Denn auch nach 2008 bleibt es dabei, dass unter bestimmten Voraussetzungen lediglich 50% der aufgelaufenen Erträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind. "Geht man von einem Spitzensteuersatz von 47,5% aus (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eingerechnet), bleiben keine 24% Abzüge übrig. Greift die Abgeltungssteuer auf andere Erträge wie Zinsen und Dividenden, fallen rund 28% (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) Abzüge an. Und da Kapitalbildende Versicherungen häufig im Rentenalter fällig werden, gilt meist ein geringerer Steuersatz und die Differenz fällt noch höher aus", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).

Um von der Abgeltungssteuer ausgenommen zu sein, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Police darf eine Laufzeit von zwölf Jahren nicht unterschreiten und der Versicherungsnehmer muss das 60. Lebensjahr zum Termin der Auszahlung vollendet haben. Ausnahmen gibt es für Verträge, die vor Ende der Laufzeit verkauft oder gekündigt werden. Für vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Policen gilt, dass Abgeltungssteuer anfällt, solange der Vertrag keine zwölf Jahre bestand. Bei Verträgen, die seit 2005 laufen, müssen Laufzeitkriterium und Altersgrenze eingehalten werden. Sonst greift ebenfalls die neue Abgeltungssteuer.

Kapitalbildende Versicherungen dürften wegen der Ausnahmeregelung wieder vermehrt in den Fokus der Vorsorgeplanung rücken. Das Modell aus Hinterbliebenenschutz und Sparplan eignet sich besonders für sicherheitsbewusste Personen, die ihre Familie im Todesfall finanziell abgesichert wissen möchten und einen Vermögensaufbau ohne Anlagerisiken wünschen. Die tatsächliche Ablaufleistung bestimmen bei den Kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen zwei Faktoren: ein Garantiezins von zurzeit 2,25% und ein Überschussanteil, der vom Anlageerfolg der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängt. Dabei fließt ein Gros der Beitragszahlungen in der Regel in festverzinsliche Wertpapiere und steht so für Sicherheit. Ein weiterer Aspekt bei der Wahl der Gesellschaft ist ein möglichst effizientes Kostenmanagement. Hier gibt es große Unterschiede, die sich auf die gesamte Rendite auswirken", so der AWD-Versicherungsexperte.

Variante mit Fonds

Wer eine höhere Rendite als bei der klassischen Variante erwartet und bereit ist, dafür auch ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen, kann mittlerweile auf zahlreiche andere Konzepte zurückgreifen. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sind eine interessante Alternative, um von den langfristigen Ertragschancen eines Fondsparplans zu profitieren. Innerhalb dieser Gattung sind verschiedene Einzelfonds oder gemanagte Depots wählbar, in die die Beitragszahlungen fließen sollen. Angebote reichen von Misch- über Renten- bis zu Aktien- oder Dachfonds. Neben der höheren Renditeerwartung kommt ein weiterer Vorteil bei den Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen dazu. Im Gegensatz zum reinen Fondssparplan schlägt der Fiskus bei den jährlichen Ausschüttungen nicht zu.

Kreativität hat im Bereich der Kapitalbildenden Versicherungen zugenommen. So ist zum Beispiel auch eine Partizipation an bestimmten Aktienindizes möglich. Selbst ein individuelles Wertpapier-Portfolio ist beim Abschluss einer Fondspolice möglich. Die Depotausrichtung wird dabei nach den Zielen des Versicherungsnehmers am Anfang festgelegt. Diese Variante findet sich im europäischen Ausland und ist meist besser betuchten Kunden vorbehalten. Dabei ist zu beachten, ob die entsprechende Police vom deutschen Fiskus als Kapitalbildende Versicherung anerkannt oder als Finanzinnovation eingestuft wird..

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