Leistungskürzungen: Politiker sollen den Kopf hinhalten

Berlin (ks). Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages, der diesen Mai in Ulm stattfinden wird, hat die Bundesärztekammer (BÄK) vorgeschlagen, künftig den Bundestag über finanziell bedingte Leistungskürzungen in der Gesundheitsversorgung entscheiden zu lassen.

Ärzte wollen Klarheit über Rationierungen schaffen

Die Finanzen der gesetzlichen Kassen sind knapp, doch der Bedarf ihrer Versicherten an medizinischen Leistungen steigt. Die Folge ist laut BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe eine "versteckte Rationierung", die allerdings von der Politik geleugnet werde. Die Verantwortung dafür, dass nicht mehr alles medizinisch Wünschenswerte von der GKV gezahlt werden kann, werde vielmehr bei den Ärzten abgeladen. Die BÄK hat eine andere Idee: "Wir fordern, dass die Rationierung erkennbar wird und die Regierenden mit offenem Visier sagen, was künftig von der GKV bezahlt werden soll und was nicht", erklärte Hoppe. Dazu plädiert die BÄK für die Einrichtung eines unabhängigen Gesundheitsrates, der den Gesetzgeber bei wichtigen Fragen beraten soll. Wenn das Parlament dann entscheide, etwa für Notfälle und schwere Erkrankungen mehr Geld auszugeben, könne es im Gegenzug auch beschließen, "dass bestimmte Leistungen nicht mehr bezahlt werden". Die Politik solle aber nicht so tun, als könne jeder die beste medizinische Behandlung bekommen, betonte Hoppe.

Der Ärzteverband Hartmannbund begrüßte den BÄK-Vorschlag: Er sei "unter den gegebenen Umständen konsequent" so der Verbandsvorsitzende Dr. Kuno Winn. Auch ihm missfällt es, dass die Politiker "durch Budgetdeckelung, Regresse und Eingriffe in die Therapiefreiheit die Hoheit über Behandlungszimmer und OP-Saal immer stärker an sich reißen". Die ärztliche Selbstverwaltung werde bestenfalls noch als "Vollstrecker politisch initiierter Rationierungsmaßnahmen" gebraucht. Winn betonte, dass sich die Ärzteschaft ihrer Verantwortung nicht entziehen wolle; sie werde ihren Sachverstand einbringen, wenn das Parlament zu entscheiden hat, welche medizinischen Leistungen unverzichtbar seien oder Vorrang hätten. Dass die endgültige Entscheidung dem Gesetzgeber zukomme, "schaffe nicht nur notwendige Klarheit, sondern stärke auch das so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und seinem Patienten", so Winn..

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