Apotheker in der Zwickmühle

Unklare Rechtslage bei Nebivolol

HAMBURG (tmb). Bei der Belieferung von Verordnungen über Nebivolol mit Substitutionsmöglichkeit stehen die Apotheker neuerdings vor einem juristischen Dilemma. Ob sie das Original oder ein Generikum abgeben – in beiden Fällen drohen Haftungsrisiken und Schadenersatzansprüche.

In einem Rundfax machte der Hamburger Apothekerverein in der vorigen Woche auf die missliche Situation aufmerksam. Hintergrund ist der schwebende Rechtsstreit über die Gültigkeit des Patents für Nebivolol. Sollte das Patent noch gelten, würde die Abgabe eines Generikums das Patent verletzen. Der Apotheker wäre neben Schadenersatzansprüchen und einem möglichen Unterlassungverfahren des Patentinhabers sogar einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt. Um diesem Problem zu entgehen, liefere der Großhandel diese Generika nicht mehr aus, doch bieten die Hersteller Direktbelieferungen an. Die Abgabe des Originals Nebilet® berge dagegen das Risiko der Retaxierung. Außerdem könnten die Generikahersteller nach einem für sie erfolgreichen Rechtsstreit Schadenersatzansprüche anmelden.

Die Apothekerverbände könnten nicht beurteilen, ob die Berlin-Chemie AG das Patent zu Recht in Anspruch nehme. Der Deutsche Apothekerverband führe Gespräche mit den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium, doch könnten die Verbände den Apothekern keine Handlungsempfehlung geben. Betroffen von dem Problem sind neben den Apothekern vor Ort auch die Datenlieferanten wie die ABDATA, denen Abmahnungen drohen.

"Die Apotheker stehen im Regen", kommentierte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, die derzeitige Situation gegenüber der AZ. Besonders problematisch sei, dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Festbetrag festgesetzt habe, obwohl der anhängige Patentstreit noch nicht entschieden ist. Unsicher seien auch die weiteren Aussichten. Denn das Verfahren werde bisher erst in der ersten Instanz und mit Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz geführt. Bis zu einer endgültigen Klärung könnten noch Jahre vergehen.

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