AMG-Novelle ohne Pick-up-Regelung
Justizministerium hält Verbot von Rezeptsammelstellen für grundrechtswidrig
Berlin (ks). Die zwischen ABDA und Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgehandelten Regelungen für Arzneimittel-Pick-up-Stellen in Gewerbebetrieben werden offenbar doch nicht in den Kabinettsentwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes einfließen. Wie letzte Woche aus Koalitionskreisen zu erfahren war, hat das Justizministerium (BMJ) im Rahmen der Ressortabstimmung erhebliche Bedenken angemeldet.