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AOK hält nichts von Vertragszwang

BERLIN (ks). Die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, bis Ende Juni 2009 mit privaten Hausärzte-Gemeinschaften Verträge für Hausarzt-Programme abschließen zu müssen, behindert aus Sicht der AOK die bundesweit flächendeckende Verfügbarkeit solcher Wahltarife für Versicherte. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, appellierte deshalb an die Bundesregierung, den Vertragszwang schnell wieder aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen.
Nur noch im Notfall wollen Hausärzte-Gemeinschaften AOK-Versicherte angeblich behandeln, wenn die AOK nicht Verträge mit ­ihnen abschließt.
Foto: AOK Mediendienst

"Hausärzteverträge gedeihen nicht unter Vertragszwang", erklärte Reichelt am 9. Februar. "Deshalb muss die Politik schnell die Reißleine ziehen, bevor der Schaden noch größer wird". Der neue gesetzliche Vertragszwang verleite Hausärzte-Gemeinschaften zu Forderungen nach einer Verdoppelung der Hausarzt-Honorare. Über das bereits von der Politik verordnete Honorarplus von 2,8 Milliarden Euro für die niedergelassenen Ärzte hinaus würden damit Phantasiepreise gefordert und gleichzeitig Drohkulissen aufgebaut. So drohten Ärzte, Patienten außerhalb der geforderten Verträge nur noch "im Notfall" zu behandeln oder schlicht abzuweisen. "Die Hausärzte-Gemeinschaften werden damit vielerorts dem großen Vertrauensvorschuss nicht gerecht, den die Politik ihnen mit dem Vertragsmonopol gewährt hat", sagte Reichelt.

Die AOK hat bundesweit bereits rund drei Millionen Versicherte für die freiwillige Einschreibung in hausärztliche Versorgungsprogramme gewonnen. Diese wurden auch auf freiwilliger Basis zwischen den AOKs und Hausärzte-Gemeinschaften vereinbart. Freiwillige Vertragsabschlüsse seien der richtige Weg zur besseren hausärztlichen Versorgung, betonte Reichelt.

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