Bundessozialgericht stärkt Gemeinsamen Bundesausschuss
Richtlinienbeschlüsse des G-BA unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium
Berlin (ks). Das Bundessozialgericht (BSG) hat dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der Überprüfung von Richtlinienbeschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Schranken gesetzt: Nach einem aktuellen Urteil des BSG steht dem Ministerium gegenüber dem Gremium der Selbstverwaltung lediglich eine Rechtsaufsicht, nicht aber eine weitergehende Fachaufsicht zu.
(Urteil des BSG vom 6. Mai, Az.: B 6 A 1/08 R)