"Legal Highs"
Wenn vermeintliche "Badesalze", "Pflanzendünger" oder "Kräutermischungen" berauschend wirken …
Jan Schäper und Bernhard Kreuzer | Seit etwa drei Jahren werden immer mehr Produkte mit fantasievollen Namen auf den Markt gebracht, die stark psychoaktive Substanzen enthalten und missbräuchlich als Rauschmittel konsumiert werden. In Deutschland wurden über 900 solche Produkte untersucht, deren Wirkstoffe mehrheitlich (noch) nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind, weshalb sie auch als "Legal Highs" bezeichnet werden. Dieser Begriff suggeriert eine Legalität dieser Produkte, die im Regelfall keineswegs gegeben ist. Im Gegenteil: Die Abgabe von "Legal-High"-Produkten stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar.
