Gesundheitspolitik

Pflicht zum Nachdenken über Organspende

Bundestag einigt sich in 1. Lesung fraktionsübergreifend auf neues Transplantationsgesetz

Berlin (jz). Über 16-Jährige sollen in Zukunft regelmäßig befragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Eine Entscheidungspflicht soll es jedoch nicht geben. Darauf einigten sich die Bundestagsabgeordneten am 22. März in ihrer ersten Beratung zum neuen Transplantationsgesetz. Mit den geplanten Maßnahmen bringe man die Organspende einen großen Schritt voran, freute sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass jeder Bürger alle zwei Jahre daran erinnert wird, sich eigenverantwortlich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen. Damit die jeweilige Entscheidung auch dokumentiert werden kann, werden sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, ihren Versicherten regelmäßig Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen. Ihre Erklärungen zur Organspendebereitschaft sollen Versicherte dann auf der elektronischen Gesundheitskarte aufbringen und verändern können.

Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier, der 2010 seiner Frau eine Niere gespendet hatte, ist dies eine Frage der Mitmenschlichkeit. Die Politik habe eben diese möglich zu machen, "das heißt Hürden da abzubauen, wo sie noch bestehen und zu ermutigen, wo manche der Ermutigung bedürfen." Bahr betonte, man wolle keinen Zwang ausüben, "aber wir wollen überzeugen, dass es sich lohnt und dass es wichtig ist, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen."

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung des Bundestags als "wichtige Grundlage für weitergehende Schritte". Ihm zufolge kann eine Sensibilisierung von noch mehr Menschen für dieses wichtige Thema nur gelingen, wenn Politik, Ärzte und andere Akteure gemeinsam die Verantwortung übernehmen.



AZ 2012, Nr. 13, S. 8

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