Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

17.03.2024, 06:54 Uhr

Digital-Desaster: ständig TI-Ausfälle, E-Rezept klemmt. Außerdem: Unsicherer Cardlink-Weg und das BMG drückt ihn durch – Freude bei EU-Versendern! (Foto: Alex Schelbert) 

Digital-Desaster: ständig TI-Ausfälle, E-Rezept klemmt. Außerdem: Unsicherer Cardlink-Weg und das BMG drückt ihn durch – Freude bei EU-Versendern! (Foto: Alex Schelbert) 


Ein digitales Desaster: ständig TI-Ausfälle! Kaum ein Tag ohne Störungsmeldung beim E-Rezept! Murks auf der gesamten Linie. Der Apothekerverband  fordert rasche Abhilfe, sonst kommt ein „Ersatzverfahren“ – was auch immer das sein mag (vielleicht das rosa Papierrezept?). Aus allen Ecken der Republik ertönen Appelle: Herr Bundeskanzler Scholz, bitte endlich ein Machtwort! Pfeifen Sie ihren Gesundheitsminister zurück! Ob die Rufe in Berlin gehört werden? Wohl nicht,  die beiden ducken sich weg, wie so oft. Ja, Lauterbach hat das E-Rezept durchgesetzt, jetzt muss er Verantwortung übernehmen. Und sein Ministerium hat auch noch das Cardlink-Verfahren durchgedrückt — zum Wohle der EU-Versender. Die ABDA unter Schock! Denn dieser E-Rezept-Einlöseweg ist in der jetzigen Form unsicher. Die Apotheken können dafür keine Verantwortung übernehmen! Und der Lesetipp der Woche: Warum Honorarverhandlungen zwischen GKV und Apothekerschaft toxisch sein können…

11. März 2024

Schon wieder Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI). Mein liebes Tagebuch, das nervt. E-Rezepte können nicht ausgestellt oder eingelöst werden, es gibt Probleme mit dem Einlesen von Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Woran liegt’s? Ganz einfach: Wegen der „technischen Beeinträchtigungen“ des OCSP-Responder (OCSP steht für Online Certificate Status Protocol) des Trust Service Providers (TSP) Medisign bei der SMC-B/HBA gab es Probleme mit dem E-Rezept oder dem Einlesen von Daten der eGK. Wie, mein liebes Tagebuch, das verstehst du nicht? Ist doch ganz klar! Du solltest schleunigst noch einen Informatikurs belegen – oder noch besser: Die Bundesapothekerkammer möge doch bitte bei der Novellierung der neuen Ausbildungsordnung für Apotheker darauf drängen, dass noch ein paar Stunden Informatik und Telematikinfrastruktur-Technik in den Ausbildungskanon aufgenommen werden. Damit wir zumindest Verständnis dafür aufbringen können, warum die TI nicht funktioniert. Im Ernst: Mit den ständigen Störungen können die Apotheken nicht arbeiten, so wird’s nichts mit dem E-Rezept.

 

12. März 2024

Kaum ein Tag ohne Störungsmeldung beim E-Rezept! Wo bleiben die Konsequenzen? Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und auch der Saarländische Apothekerverein fordern die Gematik als Verantwortliche auf, endlich für Stabilität zu sorgen. Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV sagt: „Es ist zum Verrücktwerden: Da stehen die Patienten in der Apotheke und brauchen ihr Medikament, und die Technik der Gematik verhindert, dass wir die entsprechenden E-Rezepte abrufen können. Und das in schöner Regelmäßigkeit!“ Mein liebes Tagebuch, solche Störungen sind fürs Vertrauen in die Digitalisierung, in neue Techniken mehr als abträglich. Vor allem, viele Kundinnen und Kunden meinen, ihre Apotheke arbeite unzuverlässig, sie wandern ab und suchen sich eine andere Apotheke. Zambo: „Ein effektiver Imageverlust und auch ein wirtschaftlicher Schaden für die einzelne Apotheke.“ Die LAV-Chefin fordert daher, dass  die Apothekers für diese Ausfälle, für die tote Arbeitszeit und für die zu leistende Aufklärung der Patientinnen und Patienten angemessen entschädigt werden. Hier sei das Bundesgesundheitsministerium gefordert, so Zambo, denn schließlich sei der Staat mehrheitlich an der Gematik beteiligt und man habe „diese offenbar noch nicht ausgereifte Technologie ohne Rücksicht auf Verluste“ durchgedrückt. Auch Susanne Koch, Chefin des Saarländischen Apothekervereins, sieht hier einen wirtschaftlichen Schaden für die einzelne Apotheke. Hier seien der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und sein Ministerium in der Pflicht.

Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert das BMG und die Gematik auf, die Arzneimittelversorgung über das E-Rezept-System wieder zu stabilisieren. DAV-Chef Hans-Peter Hubmann nannte die Störungen einen „inakzeptablen Zustand“ und dies alles vor dem Hintergrund einer angespannten Lage in den Apotheken (Unterfinanzierung, Personalmangel, Lieferengpass-Krise). Außerdem: Die TI-Ausfälle seien nicht das einzige Problem beim E-Rezept. Noch immer würden zahlreiche Praxen die Stapelsignatur verwenden – die Folge: Apotheken können auf das E-Rezept erst mit einer erheblichen Verzögerung zugreifen, die Patientinnen und Patienten können ihre Rezepte erst viel später einlösen. Mein liebes Tagebuch, solche Störungen und Probleme nähren den Frust, der sich mittlerweile zum Thema E-Rezept ausbreitet. Das muss aufhören, aber schnellstens! 


Irgendwie ist auch Lauterbachs Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nur Murks. Und die geplanten Ziele, die mit diesem Gesetz verfolgt werden, sind mehr als fraglich: Austrocknung des illegalen Markts, Verringerung von Gesundheitsrisiken durch kontrollierte Freigabe und kontrollierte Qualität. Experten warnen bereits seit längerem, dass die Risiken mit einer Freigabe groß sind und die Ziele nicht erreicht werden. Auch im Bundesrat stößt die Legalisierung auf Widerstand, er ruft den Vermittlungsausschuss an. Nachbesserungen sehen die Fachausschüsse z. B.  beim Jugendschutz. Und, mein liebes Tagebuch, die Sache mit den Cannabis-Clubs ist doch letztlich nicht wirklich kontrollier- und steuerbar. Selbst die Definition der Besitzmenge ist nicht eindeutig geregelt. Und sollte das Gesetz zum 1. April in Kraft treten, so der Gesundheitsausschuss, sei noch gar kein legales Cannabis verfügbar, die Konsumenten müssten sich bis dahin auf dem Schwarzmarkt versorgen. Mittlerweile prüfen die Landesinnenminister von CDU und CSU eine Klage gegen das Gesetz. Außerdem, so die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach, müsse man mit einmaligen Sachkosten von 4,7 Mio. Euro und jährlichen laufenden Kosten von rund 1,2 Mio. Euro für die Kontrolle der Anbauvereine rechnen: „Das zeigt, welchen personellen und finanziellen Aufwand der Bund mit seinem Cannabis-Irrsinn den Ländern beschert.“ Der Bundesrat fordert eine Nachbesserung des Cannabis-Gesetzes. Die Legalisierung von Besitz und Anbau solle auf den 1. Oktober verschoben werden.

 

13. März 2024

Wenn man Außenstehenden, also Menschen, die mit unserem Apotheken- und Arzneimittelwesen nichts zu tun haben, versucht zu erklären, was man unter Retaxationen und möglichen Retaxgefahren versteht, erntet man Staunen und Kopfschütteln – unglaublich, das gibt’s doch nicht, warum lasst ihr euch das bieten, lauten die Reaktionen. Mein liebes Tagebuch, auch das aktuell behandelte Problem zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ist so ein Thema, das zeigt, wie lächerlich und aberwitzig Retax meist ist. Die Frage war, ob die Apotheke eine Retaxation befürchten muss, wenn bei einer E-Rezeptverordnung die Angabe der Stückzahl oder Normgröße im E-Rezept-Datensatz fehlt, aber eine eindeutige Pharmazentralnummer (PZN) angegeben ist und die Apotheke das Arzneimittel abgibt. Mein liebes Tagebuch, allein die Tatsache, dass diese Frage zum Diskussionsgegenstand wird, über den sich die beiden Verbände (DAV und GKV) austauschen und einigen müssen, zeigt doch, dass da einiges krank ist. Ja, laut den vertraglichen Regelungen liegt eine „unklare Verordnung“ vor (auch darüber kann man schon streiten), was eine Retaxation zur Folge haben könnte. Aber der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass die PZN ein Arzneimittel eindeutig bestimmt samt Packungsgröße. Ist das dann wirklich eine „unklare Verordnung“? DAV und GKV-Spitzenverband haben sich darüber verständigt und vereinbart, das die eindeutige PZN „als leitend bzw. führend anzusehen ist und in diesen Fällen trotz fehlender Normgröße bzw. Stückzahl das E-Rezept beliefert werden kann. Uff, schwitz, das ging ja gerade noch mal gut. Also, wenn die Stückzahl oder Packungsgröße auf der E-Verordnung fehlt, darf beliefert werden, keine Retaxgefahr: Hauptsache, die PZN ist angegeben. Mein liebes Tagebuch, es ist halt die Krankenkassen-Leitlinie: Immer akribisch danach suchen, wo eine Möglichkeit zur Retaxation versteckt ist.

 

Auch der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands, Thomas Dittrich, greift in einer Pressemitteilung die ständigen Störungen beim E-Rezept auf. Man erwarte, so Dittrich, „dass der Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach Verantwortung für die aktuelle und auch zukünftige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung übernimmt“. Ja, mein liebes Tagebuch, so kann es nicht weitergehen, die Forderungen Dittrichs kann man nur unterstreichen: Es muss endlich eine verlässliche Zusage geben, dass Apotheken aufgrund technischer Fehlfunktionen des E-Rezeptes nicht auf den Kosten der Arzneimittel sitzen bleiben. Außerdem ist eine verbindliche Regelung notwendig, wer die wirtschaftliche Verantwortung der zahlreichen Ausfälle übernimmt. Und, wie geht’s weiter? Ist Lauterbach bei diesem Thema abgetaucht?


14. März 2024

Das ist ein starkes Stück: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht eindeutig auf der Seite der niederländischen Arzneimittel-Versender und nicht auf der Seite der Vor-Ort-Apotheken! Eine Missachtung unseres Apothekenwesens und seiner Mitarbeitenden! Woran lässt sich das festmachen? Mein liebes Tagebuch, das BMG hat ohne Not das Cardlink-Verfahren zum Einlösen der E-Rezepte durchgedrückt (beim Cardlink-Verfahren halten Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte ans Smartphone und können so über eine App ihre E-Rezepte einsehen und einlösen). Dieses Verfahren ermöglicht es vor allem den Versendern, die E-Rezepte abzugreifen. Natürlich arbeiten auch hiesige Plattformen an einer App fürs Cardlink-Verfahren und prinzipiell kann dann auch jede Vor-Ort-Apotheke mit einer entsprechenden App ihren Patientinnen und Patienten diesen bequemen Einlöseweg anbieten. Das große „Aber“: „Das Cardlink-Verfahren bringt  für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, es wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle!“ – kommentiert ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening die Entscheidung des BMG. Hinzu kommt, mein liebes Tagebuch, dass das BMG die Spezifikationen für das Cardlink-Verfahren mit seiner 51%-Mehrheit in der Gesellschafter-Versammlung der Gematik  durchgedrückt hat. Alle andere Gesellschafter, darunter Leistungserbringer (Ärzte- und Apothekerschaft) und Kostenträger (Krankenkassen) hätten laut ABDA dagegen gestimmt – aber sie haben zusammen nicht die Mehrheit. Mein liebes Tagebuch, das ist unverfroren und überheblich. Und die ABDA dazu: Das sei ein „Novum“. „Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns“, erklärte die ABDA-Präsidentin. Außerdem sei es „absolut inakzeptabel“, so Overwiening, dass das BMG nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt“. Mein liebes Tagebuch, das Cardlink-Verfahren ist mit den derzeitigen Spezifikationen unsicher, auch die Apothekerschaft (hier der Deutsche Apothekerverband als Mitgesellschafter) haben gegen das geplante Verfahren gestimmt – die Apothekerschaft kann für diesen E-Rezept-Einlöseweg nicht die Verantwortung übernehmen! Wie könnte der Widerstand aussehen? Klage?

 

Lauterbach ist abgetaucht – von den Ausfällen der Telematikinfrastruktur will er nichts wissen, er duckt sich weg. Das darf man ihm nicht durchgehen lassen – meint auch das Aktionsbündnis Patientenversorgung. Das Bündnis appelliert daher an seinen Vorgesetzten, Bundeskanzler Scholz, ein Machtwort zu sprechen: „Herr Bundeskanzler, nutzen Sie Ihre Richtlinien-Kompetenz und stoppen Sie das Experiment E-Rezept bis dieses unfertige IT-Produkt fehler- und unterbrechungsfrei funktioniert. Das sind Sie den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“ Das E-Rezept der Gematik habe noch längst keine Marktreife erreicht, heißt es weiter. Jeder IT-Anwender würde solch ein Produkt von seinem Computer wieder löschen und vom Anbieter sein Geld zurückverlangen, schreibt das Bündnis. Mein liebes Tagebuch, kann man alles unterschreiben. Ob der Appell an Scholz etwas nutzt? Man wird das Gefühl nicht los: Lauterbach und Scholz sind in solchen Dingen Brüder im Geiste – sie ducken sich beide weg, wenn’s unangenehm wird…

 

Nun offiziell: Der Bundesverband der Arzneimittelsteller (BAH) hat einen neuen Namen und eine neue Struktur: Er heißt künftig „Pharma Deutschland“ – eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat dies am heutigen Donnerstag beschlossen. Nicht nur der Name ist neu, sondern auch die Struktur des Verbandes. Mit einer neu geschaffenen Landesverbandsstruktur soll die Präsenz der Branche auf der Ebene der Bundesländer gestärkt werden soll. Der BAH / „Pharma Deutschland“ wird unter anderem aus diesem Grund auch dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) beitreten und dessen Struktur nutzen. Um stärker auf der europäischen Ebene präsent sein zu können, soll auch ein Büro in Brüssel gegründet werden. Mein liebes Tagebuch, alles richtig gemacht: Angesichts der politischen Lage und der sich zusammenbrauenden Veränderung im Gesundheitswesen braucht es einen starken, politisch aktiven Pharmaverband. Hoffen wir, dass Pharma Deutschland wie sein Vorgängerverband BAH auch weiterhin zur deutschen Vor-Ort-Apotheke steht und die rund 17500 kompetenten Verkaufsstellen für OTC und Rx unterstützt.

 

15. März 2024

Die Probleme mit dem E-Rezept und der Telematikinfrastruktur dauern bereits mehr als zwei Wochen an. Es reicht! Das Vertrauen in digitale Lösungen schwindet, auch bei den Patientinnen und Patienten. Hans-Peter Hubmann, Chef des Deutschen Apothekerverbands (DAV), fordert nun vom Bundesgesundheitsministerium und der Gematik, dass das E-Rezept-System bis spätestens Ostern stabilisiert wird – ansonsten werde man sich „auch gegenüber den anderen Leistungserbringer-Gruppen im Gesundheitswesen dafür aussprechen, in ein zeitweises Ersatzverfahren überzugehen“. Also, mein liebes Tagebuch, für die Gematik die letzte Frist bis Ostern, sonst…ja, was sonst? Ein Ersatzverfahren! Ein Ersatzverfahren? Schön wär’s, aber wie könnte das aussehen? Das verrät uns der DAV-Chef nicht. Wir hätten da einen Lösungsvorschlag als Ersatzverfahren: Vielleicht sollte man noch für ein weiteres (halbes) Jahr einfach den superfunktionierenden Ersatz wählen – das rosafarbene Papierrezept!

 

Ausfälle der Telematikinfrastruktur sind auch ein massives Problem für die Ärzteschaft, schon seit Jahren! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schließt sich daher den Forderungen der Apothekerschaft an, dass Gematik und Bundesgesundheitsministerium hier endlich Abhilfe schaffen müssen. Die KBV hängt allerdings noch den Nachsatz an, dass die Ausfälle und Verzögerungen nichts mit der Verwendung der Stapelsignatur der Praxen zu tun hätten. Nun ja, mein liebes Tagebuch, das muss die KBV wohl auch so sagen, die Praxis sieht zuweilen trotzdem anders aus. Dennoch, schön, dass Ärzte- und Apothekerschaft trotz dieser kleinen punktuellen Unstimmigkeit an einem Strang ziehen: Die TI muss reibungslos funktionieren, Schluss mit dem  derzeitigen digitalen Desaster.

 

Lauterbachs Eckpunktepapier einer Apothekenreform enthält bekanntlich wenig Gutes für die Apotheken. Als erstes kleinstes positives Signal sieht die ABDA allerdings die vorgesehene Möglichkeit, dass künftig eine Anpassung des Apothekenhonorars durch Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Apothekerschaft im Benehmen mit der PKV erfolgen soll, mit Aussicht auf eine „Dynamisierung durch eine regelmäßig zu verhandelnde Anpassung des Fixhonorars“. Mein liebes Tagebuch, die ABDA-Präsidentin sieht darin „festgelegte Normen und festgelegte Prozesse für eine Anpassung des Fixzuschlags“. Aber ist das wirklich so? Schleswig-Holsteins Kammerpräsident wittert dagegen ein „möglicherweise vergiftetes Angebot von Lauterbach“. Und was sagen Juristen dazu? Professor Hilko J. Meyer rät dringend zu einer notwendigen Diskussion, denn da stünde ein Systemwechsel bevor. In einem DAZ-Beitrag legt er dar, warum die Festlegung des Fixzuschlags durch Verhandlungen der Apothekerschaft mit den gesetzlichen Krankenkassen „der schwerwiegendste Eingriff in das geltende Preisbildungsregime auf Ebene der Arzneimitteldistribution“ seit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes und der Preisspannenverordnung wäre. Sein Fazit: Das in den Eckpunkten vorgesehene Verhandlungsverfahren (…) macht die Festlegung der Apothekerspannen zum Spielball eines antagonistischen Verhandlungsprozesses deutlich ungleichgewichtiger Marktkontrahenten.“ Es könnte „zu erheblichen tektonischen Verwerfungen mit ungewissem Ausgang kommen“. Mein liebes Tagebuch, dieser Beitrag von Meyer ist unser Lesetipp fürs Wochenende! Sie finden ihn hier.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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