BMG will Heilmittelwerberecht lockern
Die Arbeit an der nächsten AMG-Novelle hat begonnen
Berlin (ks). Das Bundesgesundheitsministerium feilt an der nächsten Novelle des Arzneimittelrechts. Diese soll vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinien zur Pharmakovigilanz und zu Arzneimittelfälschungen dienen. So sind etwa Sonderregelungen für den Arzneimittelversandhandel vorgesehen – hier wird es neue Anzeigepflichten für die Webseiten geben. Auch die pharmazeutische Industrie muss sich auf Neuerungen gefasst machen: Auf der einen Seite sind Lockerungen im Heilmittelwerberecht vorgesehen, auf der anderen Seite sollen Arzneimittelhersteller aus Expertengremien verbannt werden.