Apothekenbetriebsordnung: Nicht nur "Chefsache"
Die ApBetrO bringt auch neue Pflichten für Apothekenmitarbeiter
HAMBURG (rb). Vieles, was in der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) steht, wird im Alltag zunächst "unpraktisch" sein. Zudem enthält der Verordnungstext handwerkliche Fehler und "Baustellen", die Rechtsstreitigkeiten geradezu provozieren. So sieht es Rechtsanwalt Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer Recht, der am 21. April beim Adexa-Erlebnis- und Gewerkschaftstag in Hamburg die Auswirkungen der ApBetrO-Novelle insbesondere auf die Angestellten der öffentlichen Apotheke erläuterte.