Gesundheitspolitik

Viva Vita-Kooperationsapotheke droht Zwangsgeld

Zuzahlungserstattung: Wettbewerbszentrale kämpft weiter

Berlin (lk). Mit einem Zwangsgeld will die Wettbewerbszentrale die Durchsetzung eines Urteils gegen die Cottbusser EU-Versandapotheke erzwingen, die mit dem Zuzahlungsclub Viva Vita kooperiert. Einen entsprechenden Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes in "angemessener Höhe" hat die Wettbewerbszentrale jetzt beim Landgericht Cottbus gestellt. Parallel dazu prüft die Wettbewerbszentrale, mit einer Abmahnung direkt gegen den Zuzahlungsclub Viva Vita vorzugehen.

Im März 2010 stellte das LG Cottbus in einem Urteil fest, dass die Werbung einer Versandapotheke für einen Partnerverein, der Apothekenkunden die Rezeptgebühr erstattet, wettbewerbswidrig ist. Die Wettbewerbszentrale hatte bereits Ende 2008 das Werbekonzept der beklagten EU-Versandapotheke überprüft. Diese wies in ihrem Internetauftritt auf den Partnerverein Viva Vita e. V. hin. Zugleich kündigte sie an, dass derjenige, der Mitglied bei diesem Verein wird, die volle Rezeptgebühr erstattet erhält. Die Wettbewerbszentrale sah hierdurch die Arzneimittelpreisverordnung unterlaufen und erhob Klage.

Das Landgericht Cottbus verurteilte die Apotheke am 9. März 2010 (Az. 11 O 14/09) zu Unterlassung. Die Apotheke ging daraufhin in Berufung. Rechtskräftig wurde das Urteil erst im Sommer 2011. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale hält sich die EU-Versandapotheke aber nicht an den Richterspruch.



AZ 2012, Nr. 17, S. 3

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