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Zytostatika-Geschäft unter Beobachtung

VZA fordert erneut Verbot von ZytostatikaAusschreibungen

BERLIN (ks). Die jüngsten Durchsuchungen bei Ärzten, Apothekern und Unternehmen wegen des Verdachts der Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Zytostatikaverordnungen sind Folge einer Fehlentwicklung hin zu mehr Zentralisierung. Das meint der Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e.V. (VZA), Dr. Klaus Peterseim. Er ist überzeugt, dass der Markt weniger manipulationsanfällig wäre, wenn Ausschreibungen für die Belieferung mit Zytostatika wieder verboten würden.

Das Geschäft mit Zytostatika hat es in sich. Nicht nur der "Spiegel", auch andere Zeitungen berichten derzeit über dubiose Machenschaften einer regelrechten "Krebs-Mafia". Viele Vorwürfe sind alt – aber es gibt auch jüngere Verfahren. So laufen gegenwärtig staatsanwaltliche Ermittlungen gegen das onkologische Pharmaunternehmen Lapharm aus Rosenheim, die mit der Verwaltung und Auswertung von Krankendaten befassten rgb Onkologisches Management GmbH aus Sarstedt (Landkreis Hildesheim) sowie diverse Onkologen und Apotheker (siehe hierzu auch AZ 2012, Nr. 17, S. 8). Der Vorwurf: Die beiden Unternehmen haben sich in enger Zusammenarbeit sehr darum bemüht, dass Onkologen ihren Patienten die Produkte von Lapharm verschrieben. Dafür gab es "Vorschüsse" und Honorare sowie weitere Zuwendungen, etwa Fortbildungen auf Mallorca. Die Geschäftsführer der Unternehmen stehen daher im Verdacht, sich der Bestechung strafbar gemacht zu haben. Die Vertragsärzte könnten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar sein. Ob Vertragsärzte allerdings tatsächlich die für eine Strafbarkeit nach § 299 StGB nötige Beauftragtenstellung innehaben – möglicherweise sogar Amtsträger sind – ist umstritten. Derzeit liegt dem Großen Strafsenat am Bundesgerichtshof diese Frage zur Entscheidung vor. Die in den Fall involvierten Apotheker sollen Informationen über die Verschreibungen an die rgb/Lapharm weitergegeben und hierfür ebenfalls ein ,,Honorar" erhalten haben. Sie stehen daher mindestens im Verdacht der Beihilfe zur Bestechung. Zudem könnten sie der Staatsanwaltschaft zufolge gewerbsmäßig – und damit strafverschärfend – gehandelt haben.

Dass Krebsärzten Geld für die Bestellung von Medikamenten bei einem bestimmten Lieferanten geboten worden sein soll, ist für den VZA "beschämend" und wird vom Verband "rundweg abgelehnt". Dies gelte auch, falls Vorwürfe der Beihilfe gegen einzelne Apotheken zutreffen sollten, heißt es seitens des Verbandes. Für Peterseim zeigt sich einmal mehr, dass es dringend nötig ist, die Ausschreibungen in der Zytostatikaversorgung zu stoppen: "Wir brauchen dieses Verbot mit einer entsprechenden Änderung des Sozialgesetzbuchs, damit künftig nicht vielen Nachfragern nur wenige Anbieteroligopole gegenüberstehen und die Gefahr neuer Fehlentwicklungen droht." Im Gegensatz zu den "gefährlichen Ausschreibungen" zwischen einzelnen Krankenkassen und Zytostatika-Anbietern funktioniere das System frei verhandelbarer Preise gut. Dieses wurde mit der 15. AMG-Novelle und der vertraglichen Umsetzung durch die Spitzenverbände der Apotheker und der Krankenkassen eingeführt. Aus Peterseims Sicht biete es auch einen "Schutz vor unlauteren Machenschaften". Eine Versorgung aus wenigen Zentren setze dagegen die von Apotheken garantierte ortsnahe und flächendeckende Versorgung mit Krebsmedikamenten aufs Spiel und führe zu Intransparenz.



DAZ 2012, Nr. 17, S. 37

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