dm-Urteil: Individualzustellung beim Arzneimittelversand nicht nötig
Das Bundesverwaltungsgericht legt seine Entscheidungsgründe vorBerlin (ks). Seit dem 13. März haben die Arzneimittel-Bestell- und Abholstellen der Europa-Apotheek Venlo in dm-Drogeriemärkten den Segen des Bundesverwaltungsgerichts. Nun liegen auch die Entscheidungsgründe vor. Aus ihnen geht hervor, dass der am Verfahren beteiligte Vertreter des Bundesinteresses im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium eine ungeregelte Ausweitung der Vertriebswege- und -formen für Arzneimittel für "sehr bedenklich" hält. Das Gericht sah sich hierdurch allerdings nicht veranlasst, den Versandhandelsbegriff einschränkend auszulegen. Zugleich machen die Urteilsgründe deutlich: Der Gesetz- und Verordnungsgeber hätte durchaus Möglichkeiten gehabt, Fälle wie den vorliegenden zu unterbinden.