E-Mails und SMS kommen nur noch „auf Wunsch“ ins Haus
Wie Payback-Bonusprogramme werben dürfen
(bü). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Rabattverein "Payback" eine kleine Lektion erteilt, wie er und seine Partnerunternehmen* mit ihren über 30 Millionen Kunden im Rahmen ihrer Bonusprogramme (nicht) umgehen dürfen: Eine Klausel in den Vertragsbedingungen wurde für ungültig erklärt, zwei weitere allerdings akzeptiert.