Betriebsfest vor Weihnachten: Der Fiskus feiert mit
Auf Teilnehmer "mit Partner" lauert die Steuer: Gerechnet wird "pro Arbeitnehmer", nicht "pro Person"
(bü). Betriebsfeste fallen vorzugsweise in die Vorweihnachtszeit und können von den Firmen relativ aufwendig ausgerichtet werden, ohne dass der Fiskus daran beteiligt werden muss: Bis zu 110 Euro je Arbeitnehmer darf sich der Arbeitgeber den Spaß kosten lassen, ohne dass die Mitarbeiter oder ihr Chef steuerlich belastet werden; der Unternehmer spart sogar Steuern. Doch was so steuerzahlerfreundlich aussieht, hat es in sich.