DAZ aktuell

Neues BtM-Rezept kommt

Bundesopiumstelle verspricht mehr Sicherheit bei weniger Aufwand

BONN (ks). Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird im ersten Quartal 2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) herausgeben. Neu eingefügte Sicherheitsmerkmale sollen für mehr Fälschungssicherheit sorgen. Die alten BtM-Rezepte behalten jedoch ihre Gültigkeit – die Ärzte sollen ihre Vorräte vollständig aufbrauchen, ehe sie neue Formulare bestellen, so die Bundesopiumstelle.

Die Echtheit der neuen BtM-Rezepte könne in jeder Apotheke mit einfachen Mitteln überprüft werden, verspricht die Bundesopiumstelle. Unter UV-A-Licht, wie es zur Geldscheinprüfung verwendet wird, verändert das gelbliche Rezept seine Farbe. Die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheint grünlich-fluoreszierend.

Mit der Einführung neuer BtM-Rezepte werde Anliegen des Gesetzgebers Rechnung getragen, heißt es aus dem BfArM. So solle die Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand gewährleistet und gleichzeitig der Missbrauch von Betäubungsmitteln so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Die derzeit verwendeten BtM-Rezepte werden einzeln in der Bundesopiumstelle kodiert – dies ist ein sehr zeitaufwendiger Prozess. Künftig tragen die Rezepte eine deutlich sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung zum verschreibenden Arzt erfolgt dann ausschließlich über diese Rezeptnummer. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht.


Infos im Web


Weiterführende Informationen zum neuen BtM-Rezept, inklusive einer detaillierten Beschreibung der Sicherheitsmerkmale hat das BfArM im Internet zusammengestellt: www.bfarm.de/btm-rezept

Die Zahl der BtM-Verordnungen ist in den letzten Jahren beständig gestiegen. Nicht zuletzt daher ist es nötig, das aktuelle Verfahren zu vereinfachen – rund 12 Millionen BtM-Rezepte jährlich stellt die Bundesopiumstelle den Ärzten schnell und kostenlos bereit.



DAZ 2012, Nr. 47, S. 32

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