Aus den Ländern

Kassenabschlag im Fokus

Das Berichtsjahr sei eines der schwersten Jahre seiner Amtszeit gewesen, erklärte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, in der Mitgliederversammlung des Verbands am 17. November in Kiel. Neben vielen wichtigen Zukunftsaspekten war die Strategie zum Kassenabschlag 2013 das dominierende Thema der Veranstaltung. Rückblickend auf das AMNOG fragte Froese, was von einem Schätzerkreis zu halten sei, der vor zwei Jahren ein Defizit der Krankenkassen von 11 Milliarden Euro vorhergesagt hat, während heute ein Überschuss von 24 Milliarden Euro besteht.
Dr. Peter Froese

Die Apotheker seien sehr betroffen von ihren Sonderopfern, dem erhöhten Kassenabschlag und den Folgen der "preisneutralen" Umstellung der Großhandelsvergütung auf die Konditionen. Diese Belastungen der Apotheken wirken sich auch auf die Vertragsverhandlungen des Verbands aus, erläuterte Froese.

Jeder Vertrag werde auf Rentabilität und Kosten geprüft. Es würden keine unrentablen Verträge abgeschlossen. "Es gibt keine Mischkalkulation mehr", so Froese.

Honorar jetzt und in Zukunft

Zur Anpassung des Festzuschlags sagte Froese rückblickend zu den Verbandsmitgliedern: "Sie alle haben mit uns in doppeltem Sinn gestritten." Die Mitglieder hätten konstruktiv über die Vorgehensweise diskutiert und dann der gemeinsamen Auffassung Gehör verschafft. Froese erinnerte daran, dass die Kampagne mit dem Titel "Wir sind mehr wert" ihren Anfang mit der Kundgebung vor dem Kieler Apothekerhaus genommen habe. Es sei mutig von der Apothekerkammer gewesen, ohne Zögern beizuspringen und sogar ihr Gebäude für die Aktion verhüllen zu lassen. Die Presse habe mit verständnisvoller Zustimmung reagiert, aber "das Ergebnis ist frustrierend", folgerte Froese. Nach acht Jahren seien die 25 Cent ein Almosen.

Zur Verteilung des zusätzlichen Notdiensthonorars von 120 Millionen Euro riet Froese, nicht den Fehler begehen, "milligrammweise und QM-gestützt" die perfekte Lösung zu suchen, sondern es seien nachvollziehbare und öffentlichkeitsgängige Regeln zu finden. Außerdem seien die Apotheker durch die Politik aufgefordert worden, Vorschläge für die langfristige Zukunft der Honorierung zu machen. Froese erklärte dazu, die Honorierung müsse schrittweise professionelles Handeln in der Arzneimittelversorgung abbilden, wobei er "schrittweise" betonte. Außerdem sei es nötig, neue Märkte zu erschließen, soweit diese die Kernaufgabe nicht stören.


Der geschäftsführende Vorstand des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein (von links): Dr. Kai Christiansen, Klaus Rabe, Dr. Peter Froese. Fotos: DAZ/tmb

Entschlossenheit beim Kassenabschlag

Als wichtigstes Thema der Mitgliederversammlung bezeichnete Froese den Kassenabschlag für 2013. Er machte deutlich, dass sich die Verhandlungsgrundlage von 1,75 Euro klar aus der Begründung des AMNOG ableiten lässt, und appellierte an die Kassenvorstände, dort nachzulesen. Der erhöhte Abschlag sollte für zwei Jahre gelten und dann erneut angepasst werden, wofür das AMNOG klare Kriterien nenne. Dabei seien Änderungen der Vergütung durch die Arzneimittelpreisverordnung nicht zu berücksichtigen. An dieser gesetzlichen Regelung könne auch die Begründung der Arzneimittelpreisverordnung nichts ändern, denn die Verordnung müsse sich dem Gesetz unterordnen, argumentierte Froese. Die Apotheker würden daher auf 1,75 Euro als Verhandlungsgrundlage bestehen.

Die Mitgliederversammlung diskutierte konstruktiv, wie diese Position kommuniziert werden kann. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Sommer wurden nicht streikähnliche Maßnahmen, sondern Anregungen für die mediengerechte Vermittlung angesprochen. Besonderen Anklang fand der Ansatz, auch Krankenkassen müssten sich an Gesetze halten. Der Vorstand kündigte an, die Vorschläge der Versammlung kreativ weiterzuentwickeln.

Angesprochen wurde auch die Frage, wie mit dem Kassenabschlag weiter verfahren wird, falls bis Januar keine Einigung erfolgt. Dazu erinnerte Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich an die Skontofunktion des Abschlags, der die pünktliche Bezahlung sichert, worauf die Apotheker nicht verzichten sollten. Dies spreche dagegen, den Abschlag ganz auszusetzen. Doch erinnerte Friedrich an die Zeit der Unsicherheit über die sofortige Vollziehbarkeit der Schiedsstellenentscheidung für die Jahre 2009 und 2010. Wesentlich sei damals das Argument gewesen, dass die Kassen Gefahr liefen, den Rechtsanspruch auf den Rabatt ganz zu verwirken, wenn sie einen zu hohen Abschlag abziehen.

Daraufhin zahlten die Krankenkassen die Differenz zwischen dem ursprünglichen Abschlag von 2,30 Euro und dem Schiedsstellenergebnis von 1,75 Euro zurück. Dasselbe Argument spreche auch ab Januar 2013 für einen vorläufigen Abschlag von 1,75 Euro.

Bundesgartenschau

Im Bericht der Geschäftsführung lobte Friedrich das gesunde Vereinsklima und hob Information und Kommunikation als verbindende Elemente hervor. Die Aktionen zum Mehrwert der Apotheken seien bei den Medien gut angekommen, und im Zusammenhang mit den Problemen um Grippeimpfstoffe hätten sich die Fernsehteams die Klinke in die Hand gegeben. Die Apotheker hätten sich hier gegenüber den Medien als zuverlässige Informationsquelle profiliert.

Für 2013 kündigte Friedrich an, dass die Apothekerkammern und ‑verbände Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam mit einem Arzneigarten an der Bundesgartenschau in Hamburg teilnehmen werden. Dabei werde wieder der "Hexenkessel" der jüngsten schleswig-holsteinischen Landesgartenschau genutzt, der insbesondere aufgrund der laufenden ehrenamtlichen Betreuung durch Apotheker hervorragend angekommen sei.

Rabattverträge: Musterprozess

Außerdem blickte Friedrich auf den bundesweiten Musterprozess zu Rabattverträgen zurück. Die beiden erstinstanzlichen Entscheidungen in Lübeck und Kiel hatten zwei Extrempositionen ergeben. In Lübeck wurde im Sinne der Apotheker geurteilt. In Kiel wurde entschieden, dass kein Vertrag zustande komme, wenn die Rabattverpflichtung nicht eingehalten wird. Nun gehe es über die Sprungrevision vor das Bundessozialgericht. Sollte dieses nicht im Sinne der Apotheker urteilen, verspreche der Gang vor das Bundesverfassungsgericht Erfolg, weil Nullretaxationen unverhältnismäßig seien, so Friedrich. Dann sei noch ein langer Prozessweg zu erwarten.

Lesen Sie auch die Berichte in der Rubrik DAZ aktuell (S. 24 und S. 35).


tmb



DAZ 2012, Nr. 47, S. 94

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