Ratiopharm-Ermittlungen vollständig eingestellt
Verfahren nach BGH-Urteil zur Ärztekorruption eingestellt
Ulm (jz). Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Kassenärzte nach geltendem Recht nicht strafbar sind, wenn sie von einem Pharma-Unternehmen Geschenke für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, hatte der 5. Strafsenat des BGH die in einem Pilotverfahren angeklagte Pharmareferentin und den ebenfalls angeklagten Arzt freigesprochen. Doch erst jetzt ist der Verfahrenskomplex endgültig erledigt: Die Staatsanwaltschaft Ulm hat nach eigenen Angaben die beiden letzten noch anhängigen Verfahren gegen die restlichen Firmenverantwortlichen sowie eine Außendienstmitarbeiterin eingestellt.