Keine Bedenken gegen Werbeflyer auf Voltaren-Packung
BERLIN (ks). Das Oberlandesgericht (OLG) München hält es für wettbewerbsrechtlich unproblematisch, wenn auf der Faltschachtel eines OTC-Arzneimittels mittels Klebepunkten ein aufklappbarer Werbeflyer für ein anderes rezeptfreies Medikament angebracht ist. Anders als die Vorinstanz geht das OLG nicht davon aus, dass der Flyer ein Bestandteil der äußeren Umhüllung des Arzneimittels sei. Damit unterliege sie auch nicht der Kennzeichnungspflicht des § 10 Abs. 1 AMG.(Urteil des Oberlandesgerichts München vom 5. Mai 2011, Az.: 6 U 3795/10)