Gesundheitspolitik

Festbetrag für Pitavastatin

Die erste frühe Nutzenbewertung erfolgt untypisch

Berlin (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals in einem Verfahren der frühen Nutzenbewertung entschieden: Der erst im Juni dieses Jahres im deutschen Markt eingeführte Wirkstoff Pitavastatin (Livazo® – Merckle Recordati GmbH) wird in die bestehende Festbetragsgruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer (Statine) eingeordnet. Allerdings hatte der Hersteller einen Zusatznutzen erst gar nicht angemeldet.

Das erste Verfahren der frühen Nutzenbewertung lief zackig. Doch G-BA-Chef Rainer Hess räumt ein, dass dies nicht als Erfolgsmeldung zu verbuchen ist. Da der Hersteller selbst nicht behauptete, Pitavastin habe einen Zusatznutzen, kam ein beschleunigtes Verfahren zum Zuge.

Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die pharmakologisch therapeutisch vergleichbar mit Festbetragsarzneimitteln sind, müssen gemäß den Bestimmungen des § 35a Abs. 1 SGB V den medizinischen Zusatznutzen grundsätzlich als therapeutische Verbesserung entsprechend § 35 Abs. 1b Satz 1 bis 5 SGB V nachweisen. Diese war vorliegend nicht zu erkennen. Hess weiß, dass die Beschlüsse nicht stets so leicht fallen werden: "Schwieriges kommt nächstes Jahr."



AZ 2011, Nr. 34, S. 2

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