Gesundheitspolitik

Jede zweite Krankenhausabrechnung falsch

GKV-Spitzenverband: 1,5 Milliarden Euro Schaden

Berlin (lk). Die gesetzlichen Krankenkassen beklagen eine steigende Zahl von falschen Krankenhausabrechnungen. Im Jahr 2010 ist für Versicherte wie Arbeitgeber laut GKV-Spitzenverband dadurch ein Schaden von bis zu 1,5 Mrd. Euro entstanden. Knapp die Hälfte aller geprüften Abrechnungen waren danach fehlerhaft.

"Im vergangenen Jahr war der Anteil der entdeckten fehlerhaften Krankenhausabrechnungen so hoch wie noch nie. Das könnte entweder daran liegen, dass die Prüfungen der Krankenkassen besser werden, oder daran, dass die Qualität der Krankenhausabrechnungen schlechter wird. Das Ergebnis bleibt aber gleich: Viel zu viele Abrechnungen sind falsch", sagte Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Die Krankenkassen prüfen die Klinikabrechnungen in einem zweistufigen Verfahren. Dabei werden die Abrechnungen in einem ersten Schritt auf Anzeichen möglicher Fehler durchgesehen. Dies können z. B. zu lange Liegezeiten bei einer leichten Erkrankung sein. In einem zweiten Schritt werden bundesweit rund elf bis zwölf Prozent aller Abrechnungen einer genauen Prüfung unterzogen. Im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass bundesweit 45,6 Prozent aller so im zweiten Schritt geprüften Krankenhausabrechnungen nicht richtig waren, so der GKV-Spitzenverband.

Kassen wollen Prüfpauschale erheben können

Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Kassen die Krankenhausabrechnungen prüfen müssen – kommen sie ihrer Prüfpflicht nach und ist eine geprüfte Rechnung richtig, dann muss die Krankenkasse dem Krankenhaus eine "Aufwandspauschale" in Höhe von 300 Euro zahlen. Wenn die Prüfung aber ergibt, dass die Rechnung falsch war und zugunsten der Kasse korrigiert werden muss, muss die Klinik den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen. Jetzt fordert der GKV-Spitzenverband eine Gesetzesänderung, um in solchen Fällen von den Krankenhäusern eine "Prüfpauschale" von ebenfalls 300 Euro erheben zu können. "Das ist ja so, als müsste der Verkehrspolizist nach einer Alkoholkontrolle dem Autofahrer 50 Euro bezahlen, weil er nüchtern gefahren ist!", so von Stackelberg. Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein: eine Strafzahlung für Falschabrechnungen. Mindestens müsse bei den Krankenhäusern ebenso eine Sanktionierung erfolgen.



AZ 2011, Nr. 34, S. 8

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