Sanicare darf Zuzahlung nicht stunden
LÜNEBURG (ks). Die Versandapotheke Sanicare hat wegen ihrer Versuche, ihren Kunden die Zuzahlung für Arzneimittel zu erlassen, einen erneuten juristischen Rückschlag einstecken müssen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens nun auch das von der Apothekerkammer Niedersachsen gegen Sanicare verfügte Verbot einer Stundung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln bestätigt.(Beschluss des OVG Lüneburg vom 16. Oktober 2008, Az.: 13 ME 162/08)