Blutzuckerteststreifen: G-BA schränkt Verordnungsfähigkeit ein
G-BA und IQWiG: Nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker profitieren nicht
Berlin (ks). Nicht insulinpflichtige Diabetiker mit Diabetes mellitus Typ 2 sollen Harn- und Blutzuckerteststreifen künftig aus eigener Tasche zahlen. Einen entsprechenden Ausschluss der Verordnungsfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. März beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss den Beschluss nun prüfen.