Recht

Arzneimittelrecht: Auch Gewürze aus China müssen erlaubt werden

(bü). Importiert eine Firma Granulate der traditionellen chinesischen Medizin nach Deutschland zum Verkauf in Apotheken, so muss dafür auch dann eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz eingeholt werden, wenn es sich im Wesentlichen um Extrakte aus Kräutern und Gewürzen handelt, die industriell aufbereitet werden. Der Vertreiber dieser Stoffe (hier ging es um TCM-Granulate) könne nicht argumentieren, so das Bundesverwaltungsgericht, die Granulate dienten als Rohstoffe für die Herstellung von Rezepturen auf ärztliche Verordnung und dürften nicht pauschal als Arznei eingeordnet werden. Derartige Stoffe seien aber erlaubnispflichtig, so das Gericht. Diese Pflicht diene dem Schutz der Verbraucher vor der Einnahme möglicherweise wirkungsloser oder sogar gesundheitsschädlicher Stoffe.

(BVwG, 3 C 8/10)



AZ 2011, Nr. 12, S. 5

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