Kassen müssen Linola & Co. nicht erstatten
KASSEL (jz/ks). Basistherapeutika bei Neurodermitis bleiben Privatsache: Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Neurodermitis-Basispflegeprodukte zurecht nicht von den Kassen erstattet werden. Nach Auffassung der Richter durfte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) es ablehnen, sie als verordnungsfähige Standardtherapie in die OTC-Ausnahmeliste aufzunehmen. Bundessozialgericht, Urteil vom 6. März 2012, Az. B 1 KR 24/10