Recht

Eine "AU-Bescheinigung" ist kein Evangelium

(bü). Das Bayerische Landessozialgericht hat die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einem weiteren Fall bestätigt, wonach einer – von einem Arzt ausgestellten – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "kein besonderer Beweiswert" zukommt. Eine Widerlegung durch andere Beweismittel sei jederzeit möglich. (Hier gegen eine Büroangestellte entschieden, die bei einem Verkehrsunfall ein Schleudertrauma sowie eine reaktive Depression erlitt. Nach siebenmonatiger Arbeitsunfähigkeit – in Etappen bestätigt durch weitere Arztatteste – kam der Medizinische Dienst Krankenversicherung zu dem Ergebnis, dass die Versicherte wieder arbeitsfähig sei. Nachgereichte ärztliche Bescheinigungen brachten keine anderen Erkenntnisse, so dass der Fall 7 Jahre nach dem Unfall in zweiter Instanz abgeschlossen wurde.)


(Bayerisches LSG, L 5 KR 192/06)



AZ 2012, Nr. 11, S. 4

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