Recht

Nicht zu schnell weiterschenken, sonst …

(bü). Schenkt eine Frau ihrem Sohn ein Grundstück, das dieser sofort an seine Frau "weiterschenkt", so handelt es sich nicht um eine (Steuern sparende) Schenkung an den Sohn, sondern an die Schwiegertochter. Begründung: Die "Kettenschenkung" hatte ausschließlich den Grund, Schenkungsteuer zu sparen. (Für eine Schenkung an ein eigenes Kind – hier den Sohn – gilt ein Freibetrag von 400.000 €, während ein Schwiegerkind nur 20.000 € "frei" geschenkt bekommen kann. Außerdem setzt die Besteuerung bei einem den individuellen Freibetrag übersteigenden Geschenk beim Sohn mit 7% ein, beim Schwiegerkind dagegen mit 15%.) Ein "mit Abstand" an eine andere Person weitergeschenktes Kapital oder Grundstück führt nicht zu diesem ungewollten Ergebnis. Was als "Abstand" anzusehen ist, stellte das Finanzgericht München nicht konkret fest. Allgemein wird davon ausgegangen, dass es mindestens "einige Wochen", besser "einige Monate" dauern müsste, ehe ein angenommenes Geschenk weitergereicht wird.


(FG München, 4 K 960/08)



AZ 2012, Nr. 11, S. 7

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