HAV: Retax-Rückzahlungsansprüche aus 2008 prüfen
Aufgepasst bei Retaxationen wegen Nichtbeachtung von Rabattverträgen
BERLIN (ks/hav). Apotheken, die trotz bestehender Rabattverträge andere als rabattierte Arzneimittel abgegeben haben und deshalb von Krankenkassen im Jahr 2008 auf Null retaxiert wurden, sollten aufmerksam sein: Ihre möglicherweise bestehenden Rückzahlungsansprüche könnten zum Jahresende verjähren. Darauf weist der Hessische Apothekerverband e. V. (HAV) seine Mitglieder hin. Droht tatsächlich ein Verlust des Anspruchs, sollte dennoch genau geschaut werden, ob sich eine Klage – die allein die Verjährung unterbrechen könnte – tatsächlich rentiert.