Recht

Krank mit Ansage führt zur fristlosen Kündigung

(bü). Erhält eine Arbeitnehmerin (hier ging es um eine Putzfrau in einem Hotel) ihren eingereichten Urlaub vom Arbeitgeber nicht genehmigt, weil zu der Zeit voraussichtlich viele Gäste das Haus besuchen, so kann ihr fristlos gekündigt werden, wenn sie angekündigt hat, "dann eben krank zu sein" und später tatsächlich einen Krankenschein für den besagten (2-Wochen-)Zeitraum einreicht. Damit begehe sie eine "grobe Verletzung der Leistungsteuerpflicht", so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Die Reinigungskraft habe "unmissverständlich zu verstehen gegeben", dass sie zur Durchsetzung ihrer persönlichen Interessen bereit sei, "ihre zustehenden Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht gegebenenfalls auch grob zu missbrauchen", so das Gericht. Ein solches Verhalten sei nicht nur eine Verletzung der Leistungssteuerpflicht, sondern untergrabe auch das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sei es unbeachtlich, dass die Frau zufällig tatsächlich krank geworden sein könnte.


(LAG Mecklenburg-Vorpommern, 5 Sa 63/11)



AZ 2012, Nr. 46, S. 7

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