Arbeitgeber verweigern Minijobbern bezahlten Urlaub
Missachtung gesetzlicher Ansprüche
Laut einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) gab ein Drittel der Betriebe an, dass Minijobber bei ihnen keinen bezahlten Urlaub erhalten. Ein Viertel der Arbeitgeber verwehrt ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ähnlich schlecht sieht es bei der Fortzahlung an Feiertagen und beim Mutterschaftsgeld aus. Dabei sind laut Gesetz geringfügig Beschäftigte anderen Arbeitnehmern gleichgestellt.