Landgericht Berlin: Winthrop-Partnerprogramm ist wettbewerbswidrig
Berlin (ks). Das Landgericht Berlin hat der Sanofi-Aventis-Tochter Winthrop einen Strich durch die Rechnung gemacht: Sie darf Apotheken nicht mehr ihr seit 2009 laufendes Partnerprogramm anbieten. Dieses Programm sieht vor, dass Apotheken Arzneimittel von Winthrop und Sanofi-Aventis im Wege des Direktvertriebs zum Herstellerabgabepreis erhalten, wenn sie sich verpflichten, diese Präparate bei der Aut-idem-Substitution bevorzugt zu berücksichtigen. Die Richter stützen ihre Entscheidung insbesondere auf § 10 Apothekengesetz (ApoG). Sie stellen in ihrem Urteil aber auch das Direktgeschäft von Apotheken grundsätzlich in Frage. (Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. März 2011, Az.: 96 O 38/10)