Rx-Boni: Jeder Preisnachlass ist spürbar
Berufsgericht München: Auch Taler im Wert von 30 Cent verstoßen gegen Berufsrecht
BERLIN (jz/ks). "Bis zu 3 Taler pro Rezept geschenkt!" – das versprach ein Apotheker in Bayern seinen Kunden. Dafür muss er nun 5000 Euro Geldbuße zahlen. Das Berufsgericht für die Heilberufe beim Landgericht München I verurteilte ihn wegen einer Berufspflichtverletzung. Auch wenn der mögliche Gesamtwert sich auf maximal 1,20 Euro belaufe, umgehe das Bonussystem zwingendes Preisrecht und verstoße gegen Standesrecht, entschieden die Richter. (Berufsgericht für die Heilberufe beim Landgericht München I, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11 – nicht rechtskräftig)