Gesundheitspolitik

Neue ApBetrO kann zum 1. Juni in Kraft treten

Bundeskabinett segnet durch Länder geänderten Verordnungsentwurf ab

Berlin (lk/jz). Am 9. Mai hat das Bundeskabinett der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zugestimmt. Damit kann das "Grundgesetz der Apotheken" nach zweijähriger kontroverser Diskussion zum 1. Juni in Kraft treten. Die Novelle sieht zahlreiche Änderungen für den Arbeitsalltag in den Apotheken vor. Unter anderem müssen alle Apotheken ein Qualitätsmanagement und einen Hygieneplan einführen.

Vor der Kabinettszustimmung hatte der Bundesrat den Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in entscheidenden Passagen geändert. Insgesamt setzte die Länderkammer 36 "Maßgaben" durch. Auch wenn sich Bahr leicht verstimmt über diese Korrekturen zeigte, empfahl er dem Kabinett die Zustimmung. Der Bundesrat hatte die zunächst von Bahr vorgesehene Privilegierung von Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst wieder kassiert und die Ausweitung des Botendienstes ebenfalls verworfen. Außerdem müssen alle Apotheken die Prüfung der Ausgangsstoffe vornehmen können.

Die Ziele der ApBetrO hinsichtlich einer verbesserten Arzneimittelsicherheit und einer besseren Versorgung, könnten auch mit den Maßgaben des Bundesrates erreicht werden, erklärte Bahr nach der Zustimmung des Kabinetts. Das Ziel des Bürokratieabbaus habe dagegen nur teilweise erreicht werden können. "Dennoch behält die Verordnung insgesamt ihren Wert und insbesondere auch ihren innovativen Charakter", so Bahr.

Bei den meisten der insgesamt 36 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen handele es sich zwar um redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen, jedoch seien auch inhaltliche Änderungen vorgenommen worden, so Bahr. So seien durch den Bundesrat das sogenannte Nebensortiment (apothekenübliche Waren), das Apotheken neben Arzneimitteln führen dürfen, eingeschränkt worden. Bahr: "Allerdings hat das keine Auswirkungen auf die in der Verordnung vom BMG vorgenommene Klarstellung, dass Apotheken auch Körperpflegemittel, wie zum Beispiel Kosmetika, führen dürfen."

Bahr: Länder haben Erleichterungen abgelehnt

Mit der vom Bundesrat wieder eingeführten Verpflichtung, dass alle Apotheken einen Laborabzug vorhalten müssten, werde allerdings die vorgesehene Entscheidungsfreiheit des Apothekenleiters über die (weitere) Laborausrüstung der jeweiligen Apotheke wieder eingeschränkt. "Ein Laborabzug wird für die heute auf dem Markt erhältlichen modernen Geräte für die Ausgangsstoffprüfungen nicht benötigt und stellt einen unnötigen Kostenfaktor dar", dokumentiert der Minister seinen Ärger über die Länder. Die in der Novelle vorgesehene Möglichkeit der Übernahme von Ausgangsstoffprüfungen durch Apotheken eines Filialverbunds hätte dem Minister zufolge auch keine sicherheitsrelevanten Nachteile gebracht. Das Gleiche gelte für die vorgesehene Liberalisierung des Botendienstes. Bahr: "Beide Erleichterungen wurden jedoch von den Ländern abgelehnt."

Positiv hervorzuheben seien die von den Ländern eingebrachten Regelungen zur Betäubungsmittel-Vorratshaltung. Sie stellten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung dar und stünden im engen Zusammenhang mit den im Betäubungsmittelrecht vorgesehenen Fortentwicklungen zur Einführung einer eng begrenzten Ausnahmeregelung, damit Ärzte ambulanten Palliativpatienten in Ausnahmefällen Betäubungsmittel zur Überbrückung überlassen dürften.

BAK weitgehend zufrieden

Die Bundesapothekerkammer (BAK) reagierte mit einer knappen Erklärung auf den Schlusspunkt in Sachen ApBetrO. Begrüßt werde die "Stärkung der Individualapotheke", sagte Präsidentin Erika Fink. Bahr unterstütze mit den Regelungen der neuen ApBetrO die wohnortnahe Versorgung durch inhabergeführte Apotheken und anerkenne die große Rolle der Apotheken für die Patientensicherheit. Außerdem führe die Novelle zur Stärkung von Qualitätsstandards. Dabei habe der Gesetzgeber verschiedene Vorschläge der BAK aufgegriffen – wie den, das Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken verpflichtend einzuführen.

Auch wenn Fink froh ist, dass das rund zweijährige Verordnungsgebungsverfahren – bei dem sich die BAK "intensiv eingebracht" habe – jetzt abgeschlossen ist, ist die BAK-Präsidentin nicht zur Gänze zufrieden mit der Novelle. Sie verweist auf steigende zusätzliche Belastungen, wie den höheren Dokumentationsaufwand: "Schon heute werden die Apotheken für ihre vielfältigen Aufgaben nicht angemessen entlohnt." Damit einher geht eine Forderung: "Wir fordern deshalb eine Anpassung des Apothekenhonorars", so Fink.



AZ 2012, Nr. 20, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.