Nordrhein gegen DocMorris
Kammer erwirkt einstweilige Verfügung gegen Bonus-Modell der holländischen Versandapotheke
KÖLN (ks). Das Landgericht Köln hat der Versandapotheke DocMorris per einstweiliger Verfügung ihr neues Bonus-Modell untersagt. Der niederländischen Apotheke wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, wenn sie es nicht unterlässt, in der Bundesrepublik einen als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus in Höhe von bis zu 15 Euro bei der Rezepteinlösung anzubieten oder zu gewähren.