Gesundheitspolitik

So einfach?

Fritz Becker hat es schon beim Deutschen Apothekertag in München angekündigt und letzte Woche noch einmal bekräftigt: Kommt es zu keiner Einigung über den Kassenabschlag, dann rechnen die Apotheken ab Januar 2013 einen Abschlag von 1,75 Euro ab. Dieser Betrag war 2009 von der Schiedsstelle als angemessen betrachtet worden, er sollte laut Bundesgesundheitsministerium der Ausgangspunkt der aktuellen Verhandlungen sein, es spricht also einiges dafür, ihn als vorläufigen (!) Abschlag heranzuziehen, wenn die Schiedsstelle bis zur ersten Abrechnung 2013, also Ende Januar, zu keinem Ergebnis gekommen sein sollte – was allgemein erwartet wird.

Aber was würde denn passieren, wenn die Rechenzentren in ihrer Januar-Rechnung einen Abschlag von 1,75 Euro abziehen, die Krankenkassen aber auf ihrem Standpunkt beharren, dass weiterhin 2,05 Euro gelten – auch wenn der Abschlag von 2,05 Euro gesetzlich als Sonderopfer nur für 2010/2011 ausgestaltet war?

Möglichkeit 1: Die Kassen bezahlen die Rechnung mit dem Abschlag 1,75 Euro, um den Abschlag nicht wegen unpünktlicher Zahlung zu gefährden, widersprechen aber gleichzeitig der Rechnung. Dann käme es zum Rechtsstreit, und die Apotheken müssten Rückstellungen über die Differenzsumme zu einem Abschlag von 2,05 Euro bilden.

Möglichkeit 2: Die Kassen verweigern die Zahlung komplett, da die Rechnung nicht korrekt gestellt wurde. Die Apotheker müssen auf Zahlung klagen. Ein (hoffentlich) unwahrscheinliches Szenario, denn die Krankenkassen riskieren den Kassenabschlag, dessen Gewährung ja an die pünktliche Zahlung gebunden ist.

Möglichkeit 3: Die Kassen bezahlen, ziehen aber den von ihnen verlangten höheren Abschlag von 2,05 Euro ab. Die Apotheker müssten auf Zahlung der Differenz zu mindestens 1,75 Euro klagen (und gegebenenfalls zusätzlich auf Feststellung, den noch auszuhandelnden weiteren Differenzbetrag zu erstatten, wenn es zu einem Abschluss unterhalb von 1,75 kommt).

In allen drei Fällen würden Gerichte die (vorläufige?) Höhe des Zwangsrabattes bestimmen – und das wird sich hinziehen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Kassen Anfang Februar widerspruchslos die Rechnung bezahlen und den Abschlag von 1,75 Euro akzeptieren. Das wäre nur recht und billig, ist aber – so wie die derzeitige Politik der Kassen gestrickt ist – leider eher unwahrscheinlich.


Benjamin Wessinger



AZ 2012, Nr. 49, S. 1

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