Duogynon-Klage erneut abgewiesen
BERLIN (jz). Im Streit um Duogynon®-Schmerzensgeldforderungen scheiterte ein Kläger jetzt auch im zweiten Anlauf. Das Landgericht Berlin wies am 5. Juli die Klage von André Sommer gegen die Bayer Pharma AG, die Rechtsnachfolgerin der damaligen Herstellerfirma Schering AG, ab. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht mit derselben Begründung eine Auskunftsklage desselben Klägers gegen Bayer Schering abgewiesen: eventuell bestehende Ansprüche seien verjährt. (Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Juli 2012, Az. 1 O 60/11)
