DAZ aktuell

Grünes Licht

Der Bundesrat hat am 1. März das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz gebilligt.

Einheitliche Krebsregister sollen sämtliche Patientendaten erfassen. Ziel ist es, die Behandlungen zu optimieren. Mit regelmäßigen Briefen sollen Versicherte zudem zu Untersuchungen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden.

Innerhalb von drei Jahren sollen die Gremien des Gesundheitswesens die Details für die entsprechenden Früherkennungsprogramme entwickeln. Versicherte sollen genau über Nutzen und Risiken informiert werden. Der Gang zur Vorsorge bleibt freiwillig. Menschen ab 50 Jahren kommen bei Darmkrebs infrage, bei Gebärmutterhalskrebs Frauen zwischen 20 und 65.

Bereits bestehende klinische Krebsregister werden ergänzt und bundesweit vereinheitlicht. Der Aufbau der Krebsregister dauert allerdings noch einige Jahre. Ende vergangenen Jahres gab es eine Einigung zur Finanzierung des Aufbaus für acht Millionen Euro. Die Deutsche Krebshilfe übernimmt 90 Prozent der Kosten, die Länder 800.000 Euro.



DAZ 2013, Nr. 10, S. 22

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.