Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Rauchverbot
KARLSRUHE (ks). Die neuen Nichtraucherschutzgesetze der Länder beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. So hat ein Raucher Verfassungsbeschwerde gegen die hessischen Bestimmungen eingelegt. Er hält das Gesetz für verfassungswidrig, weil es ihn und die betroffenen Gastwirte über Gebühr einschränke. Mit einem Eilantrag verfolgte er, dass in seiner Stammgaststätte bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufig weiter geraucht werden darf. Die Karlsruher Richter wiesen diesen Antrag mit einem am 30. Januar veröffentlichten Beschluss zurück.(Beschluss des BVerfG vom 14. Januar 2008, Az: 1 BvR 2822/07)