Eltern müssen auch für das Zweitstudium zahlen
Wenn das erste Studium eine Fehleinschätzung war(bü). Eltern müssen ihren Kindern zwar grundsätzlich nur eine "erste Berufsausbildung" finanzieren. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor Jahren entschieden: Beruhte die erste Ausbildung "auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabungen" der Tochter oder des Sohnes, so haben die Eltern auch während einer Zweitausbildung Unterhalt zu leisten.