Aus Kammern und Verbänden

Wahlvorschläge zur Kammerwahl

Die Wahl zur 14. Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet vom 24. November bis 3. Dezember 2009 per Briefwahl statt. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein müssen. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Der letzte Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge ist der 14. September 2009.

Die Wahlvorschläge müssen jeweils den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift der Bewerber enthalten. Den Wahlvorschlägen müssen ferner Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag einverstanden sind. Die Einverständniserklärung kann ein Bewerber nur für einen Wahlvorschlag abgeben.

In jedem Wahlvorschlag sind ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter namhaft zu machen, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt sind. Fehlt diese Angabe, so gilt der an erster Stelle genannte Vorgeschlagene als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei dem Wahlleiter fortlaufend nummeriert.

Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und teilt dem Vertrauensmann oder seinem Stellvertreter etwaige Mängel mit, die bis spätestens 5. Oktober 2009 abgestellt sein müssen. Anschließend werden die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt gegeben.

Ulrich Laut, Wahlleiter

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