Gleich fünffach kann „haushaltsnah“ abgerechnet werden
Steuerersparnis kann 510 Euro, aber auch 5200 Euro ausmachen(bü). Wer sich in seinem Privathaushalt von anderen gegen Entgelt helfen lässt, der kann einen Teil seines Aufwandes gegen seine Steuerzahlung an das Finanzamt aufrechnen. Das heißt: Die Zahlungen werden nicht lediglich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, sondern mindern unmittelbar die an sich zu zahlenden Steuern. Dabei handelt es sich um "haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse", um "haushaltsnahe Dienstleistungen", um Handwerker- sowie um Pflegeleistungen.