Steuer

Steuerberatung: Mit dem "Aufpassen" nicht übertreiben, aber …

(bü). Ein Steuerberater ist zwar verpflichtet, seine Mandanten ungefragt über alle für diese bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Er muss jedoch nicht unbedingt nachhalten, ob ein Mandant seinen Vorschlägen folgt. Allerdings muss er selbst aufpassen, dass zum Beispiel ein Fehler, den er als solchen erkannt hat, nicht wieder auftaucht, wenn der Steuerbescheid eingeht. (Dies hatte ein Steuerberater übersehen; denn ein doppelter Ausweis von Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung war später auch im Steuerbescheid erschienen. Das Oberlandesgericht Celle sprach ihm die volle Schuld für das Übersehen zu; sein Mandant habe keine Mitschuld, da er sich auf seinen Berater in diesem Punkt hätte verlassen dürfen.)

(Az.: 3 U 26/08)

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