Apothekenterminals sind nur in engen Grenzen zulässig
Die Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung über ein Apothekenterminal genügt nicht den Dokumentationspflichten der Apothekenbetriebsordnung. Außerdem verstößt die Bedienung des Terminals durch das Personal eines gewerblichen Dienstleisters gegen die Pflicht des Apothekenleiters zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mit diesen Leitsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem "Visavia"-Urteil in letzter Instanz Arzneimittelabgabeterminals für weitgehend unzulässig erklärt.(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 2010, Az.: 3 C 30.08)