Recht

PKV: Ein Sauerstoffgerät für Reisen muss selbst bezahlt werden

(bü). Private Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten, denen sie bereits ein Flüssigsauerstoff-System mit einer stationären sowie einer mobilen Einheit finanzieren, kein weiteres Gerät für "Reisen" zur Verfügung stellen. Das Landgericht Düsseldorf sah keine Notwendigkeit dafür, weil der Versicherte seine Arztbesuche problemlos mit dem mobilen Teil, das ihm für neun Stunden die Versorgung mit Sauerstoff garantiere, absolvieren konnte. Für weitere Reisen müsse er selbst aufkommen – auch wenn es sich zum Teil um Fahrten handele, die die weitere Ausübung seines Berufs ermöglichten. Nur wenn für Reisen eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden könne, sei seine Versicherung wieder am Zuge.

(LG Düsseldorf, 23 S 41/09)

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