Gesundheitspolitik

Streit um Herstellerrabatt für die PKV

BPI: PKV verhöhnt ihre eigene Politik

Berlin (ks). Auch die private Krankenversicherung (PKV) soll künftig Herstellerrabatte für sich in Anspruch nehmen können. Mit dieser Forderung haben die Versicherer bei der Politik Gehör gefunden. Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) reagierte man mit Unverständnis und sprach von einem "offensichtlichen Systembruch" – für PKV-Direktor Volker Leienbach zielt diese Kritik jedoch ins Leere.

"Seit Jahren kämpft die PKV zu Recht dagegen, gesetzlich an die GKV angeglichen zu werden. Jetzt verhöhnt sie ihre eigene Politik und fordert – wo es den eigenen Gewinnen dient – genau das", sagte der BPI-Vorstandsvorsitzende Bernd Wegener. Der Gesetzgeber solle nun besorgen, wozu die gewinnorientierten privaten Versicherungsunternehmen – häufig börsennotierte Aktiengesellschaften – nicht in der Lage seien. "So schnell gehen Prinzipien der vorgeblichen Gralshüter des Marktes in der Krankenversicherung über Bord", so Wegener. Wie eine Regelung, die den Gewinnmargen von Versicherungsunternehmen diene, die sich auf besserverdienende Bürger konzentrieren, mit dem Allgemeinwohl zu begründen sein solle, bleibt dem BPI-Vorsitzenden "schleierhaft".

Leienbach konterte prompt: "Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Patienten in Deutschland für dasselbe Medikament aus derselben Apotheke unterschiedlich hohe Preise zahlen sollen, nur weil sie unterschiedlich versichert sind." Eine solche Verzerrung habe mit sozialer Marktwirtschaft nichts zu tun.

Während der BPI mit einem Gutachten aufwartet, das zu dem Ergebnis kommt, dass die angedachte Ausweitung des Herstellerrabatts verfassungsrechtlich unzulässig ist, ist man bei der PKV vom Gegenteil überzeugt. Leienbach verweist dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge die Krankenversicherung – gleich ob privat oder gesetzlich – zum Existenzminimum zähle. Dazu gehöre, dass die Versicherungsbeiträge bezahlbar bleiben müssen. Dies entspreche den Belangen des Gemeinwohls, die eine gesetzliche Regelung von Arzneimittelrabatten durchaus rechtfertigten, so Leienbach, "zumal sie die Pharmaunternehmen nicht unverhältnismäßig belasten".

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