Recht

Ein "Mobbing"-Vorwurf ist fast nicht nachzuweisen

(bü). Arbeitsgerichte weisen in fast allen Fällen Vorwürfe von Arbeitnehmern, sie seien "gemobbt" worden, zurück. Sie rechtfertigen das damit, dass – trotz "Tagebuchführung" mit zahlreichen Einträgen – der Beweis nicht geführt werden konnte, dass der Arbeitgeber, ein Vorgesetzter oder Kollegen "systematisch" diskriminierende Äußerungen getan haben.
(Hier hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz über den Fall einer Erzieherin zu entscheiden, in dem es der Arbeitnehmerin nicht gelungen war, "die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit" nachzuweisen. Im Arbeitsleben könnten sich "durchaus auch über einen längeren Zeitraum übliche Konfliktsituationen erstrecken", die aber nicht "geeignet sind, einen Mobbingvorwurf zu begründen. Dies ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers. Sodann zerpflückte das LAG sämtliche von der klagenden Arbeitnehmerin vorgetragenen Argumente.)

(LAG Rheinland-Pfalz, 8 Sa 445/09)

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